Sehr geehrte Vermieterinnen und Vermieter,
die Gesetzesänderung zur Regelung des Maklerentgeltes ist nun seit dem 01.06.2015 in Kraft. In der Praxis bedeutet das, wir werden den Wohnraumsuchenden
all unsere Dienstleitungen kostenfrei anbieten und unsere Arbeitsleistung (Provision) über den Vermietern vergüten.
Mit der gesetzlich geschaffenen Regelung erhöhen sich natürlich Ihre Aufwendungen/Kosten für das Mietobjekt. In Absprache mit Ihnen, werden wir gemeinsam
die bisherigen Objektdaten/-preise den aktuellen Marktbedingungen anpassen.
Wenn Sie auf dieser Basis mit uns (gern auch weitere 24 Jahre) zusammen arbeiten möchten, bitten wir Sie, uns einen Vermittlungsauftrag zu erteilen.
Für neue Anbieter ohne Auftrag:Zum Vermittlungsauftrag für Vermieter
Das folgende Formular bietet Ihnen die Möglichkeit uns Ihren Wohnraum zuzusenden.