Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Information

AGB provisionsfreie Wohnraum-Mietobjekte (nach §2 Abs.1a WoVermRG) | AGB zur individellen Wohnraumsuche | AGB Kaufobjekte |


AGB für provisionsfreie Wohnraum-Mietobjekte nach §2 Abs.1a WoVermRG (Persönliche Auskunft des Mietinteressenten)

  1. 1. In Erfüllung der Wohnraumanfrage übergibt die BIGKs-Wohnagentur die Daten vom Interessenten an Wohnraumanbieter. Nach Zustimmung der Wohnraumanbieter bekommt der Interessent dessen Wohnraum vermittelt. Die Übermittlung des Wohnraumangebot kann mündlich oder in Textform erfolgen. Trotz aller Sorgfalt kann für Richtigkeit und Vollständigkeit keine Haftung übernommen werden.
  2. 2. Die erhaltenen Wohnraumangebote sind vertraulich und nur für den Interessenten bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. Sollte dem Interessenten ein Angebot schon bekannt sein, so ist die BIGKs-Wohnagentur umgehend unter Nennung der Quelle zu unterrichten.
  3. 3. Der Abschluss eines Mietvertrages (mündlich/schriftlich) für eines der bekannt gegebenen Wohnraumangebote oder mit einem der bekannt gegebenen Anbieter ist der BIGKs-Wohnagentur umgehend mitzuteilen.
  4. 4. Der Interessent willigt ein, dass seine Daten, die im Rahmen der Anbahnung und Abwicklung eines Mietvertrages zur Verfügung gestellt werden, von der BIGKs-Wohnagentur an eine Auskunftei zum Zwecke der Prüfung übermittelt werden können, um Auskünfte über ihn von dieser Auskunftei zu erhalten.
  5. 5. Die Daten der persönlichen Auskunft werden nach den datenschutzrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der steuerrechtlichen und buchhalterischen Pflichten gespeichert. Eine Weitergabe oder ein Verkauf zu Werbezwecken findet nicht statt. Weitere Details sind unter BIGKs-Datenschutz einzusehen.
  6. 6. SCHUFA-Klausel zu Mietanträgen
    Ich willige ein, dass der Vermieter der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Mietvertrages übermittelt und Auskünfte über mich von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon wird der Vermieter der SCHUFA auch Daten über seine gegen mich bestehenden fälligen Forderungen (z. B. Forde-rungsbetrag nach Titulierung im Anschluss einer Kündigung gem. §§ 543 Abs. 2 Nr. 3, 569 Abs. 3 BGB bzw. wegen Zahlungsverzug nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB) übermitteln. Dies ist nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 28a Absatz 1 Satz 1) zulässig, wenn ich die geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbracht habe, die Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen des Vermieters oder Dritter erforderlich ist und die Forderung vollstreckbar ist oder ich die Forderung ausdrücklich anerkannt habe. Darüber hinaus wird der Vermieter der SCHUFA auch Daten über sonstiges nichtvertragsgemäßes Verhalten (z.B. betrügerisches oder missbräuchliches Verhalten) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 28 Absatz 2) nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Vermieters oder Dritter erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Übermittlung überwiegt. Die SCHUFA speichert und nutzt die erhaltenen Daten. Die Nutzung umfasst auch die Errechnung eines Wahrscheinlichkeitswertes auf Grundlage des SCHUFA-Datenbestandes zur Beurteilung des Kreditrisikos (Score). Die erhaltenen Daten übermittelt sie an ihre Vertragspartner im Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA sind Unternehmen, die aufgrund von Leistungen oder Lieferung finanzielle Ausfallrisiken tragen (insbesondere Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften, aber auch etwa Vermietungs-, Handels-, Telekommunikations-, Energieversorgungs-, Versicherungs- und Inkassounternehmen). Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde und die Übermittlung nach Abwägung aller Interessen zulässig ist. Daher kann der Umfang der jeweils zur Verfügung gestellten Daten nach Art der Vertragspartner unterschiedlich sein. Darüber hinaus nutzt die SCHUFA die Daten zur Prüfung der Identität und des Alters von Personen auf Anfrage ihrer Vertragspartner, die beispielsweise Dienstleistungen im Internet anbieten. Ich kann Auskunft bei der SCHUFA über die mich betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren sind unter www.meineschufa.de abrufbar. Die postalische Adresse der SCHUFA lautet: SCHUFA Holding AG, Privatkunden ServiceCenter, Postfach 10 34 41, 50474 Köln
  7. 7. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftform. Mündliche Abreden bestehen nicht. Soweit der Interessent als oder für einen Kaufmann handelt, wird als Gerichtsstand Suhl vereinbart. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. (Stand April 2015)


AGB zur individellen Wohnraumsuche für den Interessenten und für Gewerbemietobjekte (provisionspflichtiger Vermittlungsauftrag).

  1. In Erfüllung des Auftrages erhält der/die Auftraggeber/in Angebote von Wohnraumanbietern, die ihm/ihr vorher nicht bekannt gewesen sind. Dieser Nachweis kann mündlich oder in Textform erfolgen. Trotz aller Sorgfalt kann für Richtigkeit und Vollständigkeit keine Haftung übernommen werden.
  2. Die Angebote sind vertraulich und nur für den/die Auftraggeber/in bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. Rechnungsträger bleibt der/die ursprüngliche Auftraggeber/in, sofern nicht eine andere Vereinbarung mit BIGKs-Wohnagentur getroffen wird. Sollte dem/der Auftraggeber/in ein Angebot schon bekannt sein, so ist BIGKs-Wohnagentur umgehend unter Nennung der Quelle zu unterrichten.
  3. Der Abschluss eines Mietvertrages (mündlich/schriftlich) für eines der bekannt gegebenen Objekte oder mit einem der bekannt gegebenen Anbieter ist BIGKs-Wohnagentur umgehend mitzuteilen. Kommt auf Grund des Angebotes statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes oder ein zusätzliches Geschäft zustande und hat BIGKs-Wohnagentur die Möglichkeit zum Abschluss dieses Geschäftes nachgewiesen oder vermittelt, so steht BIGKs-Wohnagentur die Provision nach dem/n zustande gekommenen Geschäft/en zu.
  4. Die Berechnungsgrundlage ist die Pauschalmiete, sofern vom Vermieter nicht bereits gesondert Nebenkosten angegeben wurden. Spätere Änderungen der Miete haben keinen Einfluss auf die Berechnungsgrundlage des abgewickelten Auftrages.
  5. Mit Abschluss eines Mietvertrages (mündlich/schriftlich) wird eine Provision in Höhe von max. 2,38 Monatsmieten inkl. MwSt. der im Angebot genannten Miete sofort fällig. Ist das Objekt vom Vermieter BIGKs-Wohnagentur gegenüber für eine Mietdauer unter 10 Monate angeboten, sucht der Wohnrauminteressent für unter 10 Monate Mietzeit und liegt die tatsächliche Nutzungsdauer unter/bis 10 Monate, so berechnet sich die Provision unter ausdrücklicher Berücksichtigung der Bestimmungen der Staffelung von Ziffer 6.
  6. Die von BIGKs-Wohnagentur freiwillig gewährte Provisionsstaffelung für Mietverträge bis zu einer Mietdauer/Vermietdauer von 10 Monaten bezeichnet die Teilfälligkeit der Provision. Diese Staffelung entfüllt und die Gesamtprovision wird fällig:
    1. bei nicht erfolgter Erteilung einer Einzugsermächtigung 14 Tage nach Rechnungsstellung der Teilprovision kein Zahlungseingang zu verzeichnen ist bzw. bei erteilter Einzugsermächtigung keine Deckung vorlag oder eine Rückforderung erfolgt ist;
    2. der Auftraggeber den Abschluss eines Mietverhältnisses auf Nachweis von BIGKs-Wohnagentur nicht innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss oder Übergabe des Mietobjektes unter Angabe von Mietzins und beabsichtigter oder vereinbarter Mietdauer mitteilt. Gleiches gilt für Ersatzgeschäfte gemäß Nr. 3;
    3. eine Weiterführung des Mietverhältnisses verschwiegen wird.
  7. Eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses begründet keinerlei Ansprüche gegen BIGKs-Wohnagentur. Der Anspruch BIGKs-Wohnagentur auf die volle, nach dem ursprünglichen Mietvertrag angefallene Vermittlungsgebühr bleibt hiervon unberührt.
  8. Die angegebenen Daten werden nach den datenschutzrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der steuerrechtlichen und buchhalterischen Pflichten sowie der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Provisionsanspruch gespeichert. Eine Weitergabe oder ein Verkauf zu Werbezwecken findet nicht statt. Weitere Details sowie die genauen Zeiträume sind unter BIGKs-Datenschutz einzusehen.
  9. SCHUFA-Klausel zu Mietanträgen
    Ich willige ein, dass der Vermieter der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, Daten über die Beantragung dieses Mietvertrages übermittelt und Auskünfte über mich von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon wird der Vermieter der SCHUFA auch Daten über seine gegen mich bestehenden fälligen Forderungen (z. B. Forde-rungsbetrag nach Titulierung im Anschluss einer Kündigung gem. §§ 543 Abs. 2 Nr. 3, 569 Abs. 3 BGB bzw. wegen Zahlungsverzug nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB) übermitteln. Dies ist nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 28a Absatz 1 Satz 1) zulässig, wenn ich die geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbracht habe, die Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen des Vermieters oder Dritter erforderlich ist und die Forderung vollstreckbar ist oder ich die Forderung ausdrücklich anerkannt habe. Darüber hinaus wird der Vermieter der SCHUFA auch Daten über sonstiges nichtvertragsgemäßes Verhalten (z.B. betrügerisches oder missbräuchliches Verhalten) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 28 Absatz 2) nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Vermieters oder Dritter erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Übermittlung überwiegt. Die SCHUFA speichert und nutzt die erhaltenen Daten. Die Nutzung umfasst auch die Errechnung eines Wahrscheinlichkeitswertes auf Grundlage des SCHUFA-Datenbestandes zur Beurteilung des Kreditrisikos (Score). Die erhaltenen Daten übermittelt sie an ihre Vertragspartner im Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA sind Unternehmen, die aufgrund von Leistungen oder Lieferung finanzielle Ausfallrisiken tragen (insbesondere Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften, aber auch etwa Vermietungs-, Handels-, Telekommunikations-, Energieversorgungs-, Versicherungs- und Inkassounternehmen). Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde und die Übermittlung nach Abwägung aller Interessen zulässig ist. Daher kann der Umfang der jeweils zur Verfügung gestellten Daten nach Art der Vertragspartner unterschiedlich sein. Darüber hinaus nutzt die SCHUFA die Daten zur Prüfung der Identität und des Alters von Personen auf Anfrage ihrer Vertragspartner, die beispielsweise Dienstleistungen im Internet anbieten. Ich kann Auskunft bei der SCHUFA über die mich betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren sind unter www.meineschufa.de abrufbar. Die postalische Adresse der SCHUFA lautet: SCHUFA Holding AG, Privatkunden ServiceCenter, Postfach 10 34 41, 50474 Köln
  10. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftform. Mündliche Abreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Soweit der/die Auftraggeber/in als oder für einen Kaufmann handelt, wird als Gerichtsstand Suhl vereinbart. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. (Stand Januar 2015)
  11. Provisionstabelle

    (in % einer Monatsmiete, inklusive der gesetzlichen MwSt.)
    • für leeren Wohnraum:
      unbefristete Dauer: 238% (maximal)
    • für möblierten Wohnraum:
      Bei einer Mietdauer (s. Punkt 6 AGB) von:
      • bis zu 1 Monat: 30%
      • bis zu 2 Monaten: 50%
      • bis zu 3 Monaten: 70%
      • bis zu 4 Monaten: 85%
      • bis zu 5 Monaten: 100%
      • bis zu 6 Monaten: 120%
      • bis zu 8 Monaten: 145%
      • bis zu 10 Monaten: 160%
      • über 10 Monate: 180%



AGB für Kaufobjekte

  1. Die von der BIGKs-Wohnagentur mitgeteilte Gelegenheit zum Vertragsabschluß erfolgt nach Angaben des Verkäufers, versteht sich freibleibend und unverbindlich und ist nur für den Auftraggeber bestimmt. Ein Gewähr dafür, dass alle Angebotsdaten richtig und das Objekt im Augenblick des Zugangs noch verfügbar ist, kann nicht übernommen werden. Alle dem Empfänger überlassenen Unterlagen sind von dem Besitzer oder von einer in dessen Auftrag handelnden Person der BIGKs-Wohnagentur in dieser Form überlassen worden. Diese Offerte ist von dieser Personengruppe als wahre, richtige und gültig Angebotsunterlage genehmigt worden. BIGKs-Wohnagentur übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Daten bezüglich des Objektes. BIGKs-Wohnagentur hat alle Unterlagen nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt.
  2. Die Angebote sind vertraulich und nur für den/die Auftraggeber/in bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. Rechnungsträger bleibt der/die ursprüngliche Auftraggeber/in, sofern nicht eine andere Vereinbarung mit BIGKs-Wohnagentur getroffen wird. Sollte dem/der Auftraggeber/in ein Angebot schon bekannt sein, so ist BIGKs-Wohnagentur umgehend unter Nennung der Quelle zu unterrichten.
  3. Der Abschluss eines Kaufvertrages für eines der bekannt gegebenen Objekte oder mit einem der bekannt gegebenen Anbieter ist BIGKs-Wohnagentur umgehend mitzuteilen und die Vertragsbedingungen zu nennen. Eine Mitteilungspflicht besteht auch bei einem Nichtabschluss. BIGKs-Wohnagentur hat Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungstermin und auf eine Ausfertigung der Kaufurkunde. Kommt auf Grund des Angebotes statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes oder ein zusätzliches Geschäft zustande und hat BIGKs-Wohnagentur die Möglichkeit zum Abschluss dieses Geschäftes nachgewiesen oder vermittelt, so steht BIGKs-Wohnagentur die Provision nach dem/n zustande gekommenen Geschäft/en zu.
  4. Die Nachweis- und Vermittlungsprovision beträgt für den Käufer 5,95 % des notariell beurkundeten Gesamtkaufpreises. Bei Begründung eines Erbbaurechts 1,19 Jahresbauzins/pacht. Wird im Zusammenhang mit dem Miet- oder Pachtvertrag vereinbart, dass ein Vorkaufsrecht bestellt werden soll, so erhöht sich die Provision um 1,19% - mindestens aber um 2,38 Monatsmieten. Macht der Begünstigte später von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch, so hat er die normale Kaufprovision zu zahlen, wobei die für die Vereinbarung des Vorkaufsrecht gezahlte Gebühr berechnet wird. Die Provisionen verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von zur Zeit 19% und werden bei Vertragsabschluß bzw. bei dem notariellen Termin fällig.
  5. Vergleichbare gebührenpflichtige Geschäfte Dem Abschluss eines Kaufvertrages entsprechen der Erwerb des Objektes im Wege der Zwangsversteigerung, die Übertragung von realen oder ideellen Anteilen sowie der Erwerb eines anderen vergleichbaren Objektes des Verkäufers. Ein Provisionsanspruch des Maklers entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die vom Angebot der Hertle Wohnagentur abweichen oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag erreicht wird. Hertle Wohnagentur darf im Übrigen gleichzeitig für die Verkäuferpartei provisionspflichtig tätig sein.
  6. Die angegebenen Daten werden nach den datenschutzrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der steuerrechtlichen und buchhalterischen Pflichten sowie der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Provisionsanspruch gespeichert. Eine Weitergabe oder ein Verkauf zu Werbezwecken findet nicht statt. Weitere Details sowie die genauen Zeiträume sind unter BIGKs-Datenschutz einzusehen.
  7. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftform. Mündliche Abreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Soweit der/die Auftraggeber/in als oder für einen Kaufmann handelt, wird als Gerichtsstand Suhl vereinbart. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. (Stand Januar 2015)

AGB für Vermieter vonn Wohnraumangeboten


  1. 1. In Erfüllung des Auftrages erhält der/die Wohnraumanbieter/In, Unterlagen von Mietinteressenten die ihm/ihr vorher nicht bekannt gewesen sind. Dieser Nachweis bzw. die Bekanntgabe kann mündlich oder in Textform erfolgen. Trotz aller Sorgfalt kann für Richtigkeit und Vollständigkeit keine Haftung übernommen werden.
  2. 2. Die Unterlagen des Mietinteressenten sind vertraulich und nur für den Wohnraumanbieter bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte bedarf unserer Zustimmung. Sollte dem Wohnraumanbieter der Interessent schon bekannt sein, so ist die BIGKs-Wohnagentur umgehend unter Nennung der Quelle zu unterrichten.
  3. 3. Der Abschluss eines Mietvertrages (mündlich/schriftlich) mit einem dieser Interessenten bzw. durch den Interessenten beauftragten Dritten ist der BIGKs-Wohnagentur umgehend mitzuteilen. Kommt mit dem Interessenten statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes (zum Beispiel: mit einem anderen Mietobjekt des Anbieters) ein anderes oder ein zusätzliches Geschäft zustande und hat die BIGKs-Wohnagentur zur Möglichkeit dieses Mietvertragsabschlusses beigetragen, so steht der BIGKs-Wohnagentur die Provision nach dem/n zustande gekommenen Geschäft/en zu.
  4. 4. Mit Abschluss eines Mietvertrages (mündlich/schriftlich) wird die Provision laut Provisionsvereinbarung auf die im Angebot genannte Pauschalmiete fällig (sofern nicht bereits gesondert Nebenkosten angegeben wurden). Spätere Änderungen der Miete haben keinen Einfluss auf die Berechnungsgrundlage des abgewickelten Auftrages.
  5. 5. Eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses begründet keinerlei Ansprüche gegen der BIGKs-Wohnagentur. Der Anspruch von der BIGKs-Wohnagentur auf die volle Vermittlungsgebühr bleibt hiervon unberührt.
  6. 6. Die angegebenen Daten werden nach den datenschutzrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der steuerrechtlichen und buchhalterischen Pflichten sowie der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Provisionsanspruch gespeichert. Eine Weitergabe oder ein Verkauf zu Werbezwecken findet nicht statt. Weitere Details sind unter BIGKs-Datenschutz einzusehen.
  7. 7. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftform. Mündliche Abreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Soweit der/die Auftraggeber/in als oder für einen Kaufmann handelt, wird als Gerichtsstand Suhl vereinbart. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. (Stand Mai 2015)