1. In Erfüllung des Auftrages erhält der/die Auftraggeber/in Angebote von Wohnraumanbietern, die ihm/ihr vorher nicht bekannt gewesen sind. Dieser Nachweis kann mündlich oder in Textform erfolgen. Trotz aller Sorgfalt kann für Richtigkeit und Vollständigkeit keine Haftung übernommen werden.
2. Die Angebote sind vertraulich und nur für den/die Auftraggeber/in bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. Rechnungsträger bleibt der/die ursprüngliche Auftraggeber/in, sofern nicht eine andere Vereinbarung mit BIGKs-Immobilien getroffen wird. Sollte dem/der Auftraggeber/in ein Angebot schon bekannt sein, so ist BIGKs-Immobilien umgehend unter Nennung der Quelle zu unterrichten.
3. Der Abschluss eines Mietvertrages (mündlich/schriftlich) für eines der bekannt gegebenen Objekte oder mit einem der bekannt gegebenen Anbieter ist BIGKs-Immobilien umgehend mitzuteilen. Kommt auf Grund des Angebotes statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes oder ein zusätzliches Geschäft zustande und hat BIGKs-Immobilien die Möglichkeit zum Abschluss dieses Geschäftes nachgewiesen oder vermittelt, so steht BIGKs-Immobilien die Provision nach dem/n zustande gekommenen Geschäft/en zu.
4. Die Berechnungsgrundlage ist die Pauschalmiete, sofern vom Vermieter nicht bereits gesondert Nebenkosten angegeben wurden. Spätere Änderungen der Miete haben keinen Einfluss auf die Berechnungsgrundlage des abgewickelten Auftrages.
5. Mit Abschluss eines Mietvertrages (mündlich/schriftlich) wird eine Provision in Höhe von max. 2,38 Monatsmieten inkl. MwSt. der im Angebot genannten Miete sofort fällig. Ist das Objekt vom Vermieter BIGKs-Immobilien gegenüber für eine Mietdauer unter 10 Monate angeboten, sucht der Wohnrauminteressent für unter 10 Monate Mietzeit und liegt die tatsächliche Nutzungsdauer unter/bis 10 Monate, so berechnet sich die Provision unter ausdrücklicher Berücksichtigung der Bestimmungen der Staffelung von Ziffer 6.
6. Die von BIGKs-Immobilien freiwillig gewährte Provisionsstaffel (siehe Kasten "Provisionstabelle") für Mietverträge bis zu einer Miet-/Vermietdauer von 10 Monaten bezeichnet die Teilfälligkeit der Provision. Diese Staffelung entfällt und die Gesamtprovision wird fällig, wenn:
a. bei nicht erfolgter Erteilung einer Einzugsermächtigung 14 Tage nach Rechnungsstellung der Teilprovision kein Zahlungseingang zu verzeichnen ist bzw. bei erteilter Einzugsermächtigung keine Deckung vorlag oder eine Rückforderung erfolgt ist;
b. der Auftraggeber den Abschluss eines Mietverhältnisses auf Nachweis von BIGKs-Immobilien nicht innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss oder Übergabe des Mietobjektes unter Angabe von Mietzins und beabsichtigter oder vereinbarter Mietdauer mitteilt. Gleiches gilt für Ersatzgeschäfte gemäß Nr. 3;
c. eine Weiterführung des Mietverhältnisses verschwiegen wird.
7. Eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses begründet keinerlei Ansprüche gegen BIGKs-Immobilien. Der Anspruch BIGKs-Immobilien auf die volle, nach dem ursprünglichen Mietvertrag angefallene Vermittlungsgebühr bleibt hiervon unberührt.
8. Die angegebenen Daten werden nach den datenschutzrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der steuerrechtlichen und buchhalterischen Pflichten sowie der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Provisionsanspruch gespeichert. Eine Weitergabe oder ein Verkauf zu Werbezwecken findet nicht statt. Weitere Details sowie die genauen Zeiträume sind unter BIGKs-Datenschutz einzusehen.
9. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftform. Mündliche Abreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Soweit der/die Auftraggeber/in als oder für einen Kaufmann handelt, wird als Gerichtsstand Suhl vereinbart. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.
Provisionstabelle - Miete
in % einer Monatsmiete inklusive der gesetzlichen MwSt.
Maximal
238% bei leerem Wohnraum
Maximal
180% bei möbliertem Wohnraum,
bei einer Mietdauer von (siehe Punkt 6 AGB):
bis zu 1 Monat 30%
bis zu 2 Monaten 50%
bis zu 3 Monaten 70%
bis zu 4 Monaten 85%
bis zu 5 Monaten 100%
bis zu 6 Monaten 120%
bis zu 8 Monaten 145%
bis zu 10 Monaten 160%
über 10 Monate 180%